Eine logopädische Behandlung gehört zur medizinischen Grundversorgung und bedarf einer ärztlichen Verordnung. Je nach Störung (Sprach-, Sprech-, oder Stimmstörung) sollte also zunächst der entsprechende Arzt aufgesucht werden (Hausarzt, Kinderarzt, Pädaudiologe, Neurologe, Phoniater, HNO-Arzt…). Wenn die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung vorliegen und ein Rezept ausgestellt wurde, kann die Behandlung in einer logopädischen Praxis erfolgen.