Die logopädische Therapie ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb werden die Kosten in der Regel bis zum 18. Lebensjahr von der Kasse getragen. Bei Patienten über 18 Jahren ist pro Verordnung eine Pauschale von 10,- € zu leisten sowie pro Leistung eine Selbstbeteiligung von 10 %. Über Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Bei Privatpatienten wird dem Patienten vor Therapiebeginn eine Vergütungsvereinbarung ausgehändigt. Daraufhin kann die Kostenübernahme mit der Privatkasse abgeklärt werden. Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten einer logopädischen Therapie in unterschiedlichem Umfang.